Digitale Mindestlohnerklärung
Sie erfassen Mindestlohnerklärungen digital an Firma und Person und halten sie als Nachweis bereit. Fragt der Zoll danach, liegt die Erklärung nicht im Ordner, sondern im System.
Was ist die Mindestlohnerklärung der BAUSTELLENCARD?
Die Mindestlohnerklärung der BAUSTELLENCARD ist ein Nachweisbaustein der Zutrittskontrolle für Baustellen aus Ausweis, Software und Terminal. Sie erfassen die Erklärung des Nachunternehmers zum Mindestlohn strukturiert vor Ort, und sie hängt an Firma und Person. Zoll, interne Prüfung und Zollbericht greifen auf dieselbe Stelle zu.
Warum brauche ich die Mindestlohnerklärung?
Die Erklärung des Estrichlegers liegt im Ordner der Bauleitung im Container, die des Trockenbauers im Postfach der Verwaltung. Die Kolonne des dritten Nachunternehmers hat noch gar keine abgegeben, weil niemand nachgefragt hat. Steht der Zoll auf dem Hof, beginnt die Suche in drei Ablagen.
Der Auftraggeber haftet für den Mindestlohn seiner Nachunternehmer wie ein Bürge (§ 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG). Wer den Mindestlohn nicht zahlt, riskiert ein Bußgeld bis 500.000 €, Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten kosten bis 50.000 € (§ 21 MiLoG). Geprüft wird das durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, direkt auf der Baustelle.
In der BAUSTELLENCARD nehmen Sie die Erklärung vor Ort auf, strukturiert und für alle Nachunternehmer gleich. Sie hängt an Firma und Person und erscheint im Zollbericht neben Anwesenheit und Unterweisung. Ob der Inhalt ausreicht, bewerten weiterhin Sie oder Ihre Rechtsberatung.
Was die Mindestlohnerklärung konkret leistet
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Einheitlich erfassen
Sie nehmen die Erklärung jedes Nachunternehmers in derselben Struktur auf, nicht in wechselnden Vorlagen.
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An Firma und Person
Die Erklärung hängt am Datensatz und bleibt beim nächsten Einsatz derselben Firma auffindbar.
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Direkt auf der Baustelle
Sie erfassen die Erklärung vor Ort am Smartphone oder Tablet. Die Speicherung folgt der DSGVO.
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Ein Nachweis für alle Prüfungen
Zoll, interne Kontrolle und der Zollbericht greifen auf dieselbe Stelle zu, ohne zweiten Ordner.
Erfassen, halten, vorzeigen
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Erklärung aufnehmen
Sie nehmen die Erklärung des Nachunternehmers vor Ort in der BAUSTELLENCARD auf.
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Am Datensatz lassen
Die Erklärung bleibt an Firma und Person. Ein zweiter Ordner entsteht nicht.
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Bei Prüfung vorlegen
Fragt die FKS oder die interne Kontrolle, öffnen Sie den Datensatz oder den Zollbericht.
In der Praxis
Mit der digitalen Mindestlohnerklärung belegen Sie Vorgaben aus Tarifvertrag und Arbeitnehmer-Entsendegesetz nachvollziehbar. Bei einer Zollkontrolle oder einer Forderung liegt der Nachweis an einer Stelle, nicht in drei Ablagen.
Erfasst wird auf der Baustelle, der Datensatz bleibt in der BAUSTELLENCARD und wandert bei Bedarf in den Zollbericht. Hinweise zum Mindestlohn im Baugewerbe veröffentlicht SOKA-BAU. Die BAUSTELLENCARD dokumentiert, sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Nutzen für die Beteiligten
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Verwaltung
Sie findet die Erklärung jedes Nachunternehmers an einer Stelle, bevor die Prüfung danach fragt.
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Bauleitung
Sie nimmt die Erklärung beim ersten Einsatz der Kolonne am Tablet auf und sucht später nicht im Container.
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Nachunternehmer
Seine Erklärung gibt er einmal in derselben Struktur ab, nicht in wechselnden Vorlagen je Auftraggeber.
Aus der Praxis
Freitag, 10 Uhr, Sanierung eines Schulgebäudes in den Sommerferien. Zwei Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fragen nach der Mindestlohnerklärung des Estrichlegers, der seit Montag im Erdgeschoss arbeitet. Die Bauleitung öffnet den Datensatz der Firma auf dem Tablet, die Erklärung hängt daran. Für die vollständige Übersicht erzeugt sie den Zollbericht, in dem die Erklärung neben der Anwesenheit steht.
Bestandteil von BAUSTELLENCARD
Die Mindestlohnerklärung ist Bestandteil der BAUSTELLENCARD. Erfassung beim Nachunternehmer und Nachweis bei der Prüfung haben eigene Anwendungsseiten. Der Zollbericht bündelt sie mit Anwesenheit.
Sie wollen die digitale Mindestlohnerklärung in Ihrem Ablauf sehen? Schreiben Sie uns.
FAQ
Was ist eine Mindestlohnerklärung?
Mit der Mindestlohnerklärung bestätigt ein Nachunternehmer, dass er seinen Beschäftigten den Mindestlohn zahlt. In der BAUSTELLENCARD erfassen Sie diese Erklärung digital an Firma und Person.
Warum hafte ich als Auftraggeber für den Mindestlohn meiner Nachunternehmer?
Weil § 13 MiLoG in Verbindung mit § 14 AEntG den Auftraggeber wie einen Bürgen haften lässt, über alle Stufen der Kette. Die Erklärung ersetzt diese Haftung nicht, sie belegt aber, was Sie verlangt und dokumentiert haben.
Ersetzt die BAUSTELLENCARD die rechtliche Prüfung?
Nein. Die BAUSTELLENCARD macht die Erklärung erfassbar und auffindbar. Ob der Inhalt genügt, bewerten Sie oder Ihre Rechtsberatung.
Kann ich die Erklärung dem Zoll zeigen?
Ja. Der Nachweis liegt zentral am Datensatz, und der Zollbericht bündelt ihn mit Anwesenheiten und Unterweisungen.
Wird die Erklärung vor Ort erfasst?
Ja. Sie erfassen die Erklärung auf der Baustelle am Smartphone oder Tablet. Die Speicherung folgt der DSGVO.
Wo finde ich weitere Hinweise zum Mindestlohn im Baugewerbe?
Hinweise zum Mindestlohn im Baugewerbe veröffentlicht SOKA-BAU. Die BAUSTELLENCARD dokumentiert Ihre Erklärungen, sie ersetzt keine Auskunftsstelle.