Icon Mindestlohn-Nachweis bei der Prüfung

Mindestlohn-Nachweis
bei der Prüfung

Den Nachweis bereithalten, wenn Zoll oder Prüfung die Erklärung sehen will.

Grafische Visualisierung Mindestlohn-Nachweis

Wie BAUSTELLENCARD den Nachweis bereithält

BAUSTELLENCARD hält erfasste Mindestlohnerklärungen als zentralen Nachweis bereit – für Zoll, interne Kontrolle und Forderungen, ohne den Ordner im Kofferraum.

Warum der Nachweis oft erst in der Prüfung fehlt

Die Erklärung war da – irgendwann, irgendwo. Bei der Kontrolle zählt, ob sie jetzt auffindbar ist. Papier und verstreute Scans reichen dafür oft nicht.

Die Funktionsseite erklärt das Modul. Die Erfassung beim Nachunternehmer hat eine eigene Seite. Diese Seite startet beim Vorzeigen.

Was der Mindestlohn-Nachweis tragen muss

  • Zentral

    Dieselbe Quelle wie die Erfassung – kein zweiter Ordner.

  • Auffindbar

    An Firma und Vorgang, nicht „irgendwo digital“.

  • Für mehrere Anlässe

    Zoll, interne Prüfung, Forderung – dieselbe Unterlage.

  • Im Bericht bündelbar

    Der Zollbericht kann den Nachweis mit Anwesenheit mitnehmen.

  • Keine Rechtsgarantie

    Der Nachweis zeigt, was erfasst ist. Die Bewertung bleibt bei Ihnen.

Liegt, holen, übergeben

  1. Erklärung ist erfasst

    Der Eingang liegt in der BAUSTELLENCARD.

  2. Prüfung kommt

    Zoll oder intern – dieselbe Quelle öffnen.

  3. Optional bündeln

    Im Zollbericht mit Firmen und Anwesenheiten.

Wer davon profitiert

  • Generalunternehmer

    Weniger Haftungsrisiko durch auffindbare Erklärungen – keine Rechtsgarantie.

  • Projektleitung

    Die Kontrolle trifft auf den Datensatz, nicht auf die Suche.

  • Verwaltung

    Kein nächtliches Zusammensuchen vor dem Termin.

Aus der Praxis

Die Prüfer greifen sich eine Firma heraus und wollen deren Mindestlohnerklärung sehen. Sie ist beim Estrichleger hinterlegt und in wenigen Klicks geöffnet. Wer den Stand im Zusammenhang braucht, nimmt ihn über den Zollbericht mit.

Bestandteil von BAUSTELLENCARD

Der Nachweis gehört zur Mindestlohnerklärung. Die Erfassung beim Nachunternehmer hat eine eigene Seite. Der Zollbericht bündelt sie mit Anwesenheit.

Sie wollen den Nachweis in der Prüfung sehen? Schreiben Sie uns.

FAQ

Wie zeige ich die Erklärung bei einer Kontrolle?

Sie öffnen sie direkt bei der Firma oder geben sie zusammen mit Anwesenheiten und weiteren Angaben über den Zollbericht heraus.

Ist der Nachweis rechtlich bewertet?

Nein. Die BAUSTELLENCARD macht die Erklärung auffindbar. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen.

Muss ich extra ablegen?

Nein. Der Nachweis ist die erfasste Erklärung – nicht eine zweite Akte.

Wie hängt das mit der Mindestlohnerklärung zusammen?

Die Funktionsseite erklärt das Modul. Diese Seite startet beim Vorzeigen in der Prüfung.

Neugierig?

Schreiben Sie uns