Mindestlohn
Nachunternehmer
Erklärungen der Nachunternehmer digital erfassen – einheitlich, vor Ort, ohne Ordnerstapel.
Wie BAUSTELLENCARD die Erklärung aufnimmt
BAUSTELLENCARD erfasst Mindestlohnerklärungen der Nachunternehmer digital: strukturiert, vor Ort, einheitlich – als Datensatz, nicht als Papier in wechselnden Vorlagen.
Warum die Erfassung scheitert, bevor die Prüfung kommt
Unterschiedliche Formulare, Fotos von Unterschriften, Ordner im Auto: Wenn die Erklärung nicht einheitlich ankommt, fehlt später der Nachweis – unabhängig davon, was rechtlich gilt.
Die Funktionsseite erklärt die Mindestlohnerklärung. Der Nachweis bei der Prüfung hat eine eigene Seite. Diese Seite startet beim Aufnehmen beim Nachunternehmer.
Was die Erfassung tragen muss
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Einheitlich
Dieselbe Struktur, nicht die Vorlage jeder Firma.
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Vor Ort
Auf der Baustelle, DSGVO-konform, ohne Medienbruch.
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Am Datensatz
An der Firma und dem Vorgang – nicht im zweiten Ordner.
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Bereit für den Bericht
Der Zollbericht kann dieselbe Erklärung mitnehmen.
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Keine Rechtsgarantie
Erfassbar und auffindbar. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen.
Aufnehmen, halten, weitergeben
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Erklärung erfassen
Strukturiert in der BAUSTELLENCARD.
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Am Nachunternehmer lassen
Nicht in einem parallelen Ablagesystem.
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Bei Prüfung holen
Dieselbe Quelle – der Nachweis hat eine eigene Seite.
Wer davon profitiert
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Generalunternehmer
Weniger Papier, klarerer Eingang, weniger Lücken vor der Prüfung.
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Nachunternehmer
Füllt dasselbe Formular aus wie alle anderen Firmen am Projekt.
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Verwaltung
Der Eingang ist der Datensatz – nicht der Scan vom Freitag.
Aus der Praxis
Der Estrichleger bestätigt die Erklärung auf dem Tablet. Sie hängt an der Firma. Wochen später sucht niemand den Zettel aus der ersten Woche.
Bestandteil von BAUSTELLENCARD
Die Erfassung gehört zur Mindestlohnerklärung. Der Nachweis bei der Prüfung hat eine eigene Seite. Der Zollbericht bündelt sie mit Anwesenheit. Hinweise unter anderem bei SOKA-BAU.
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FAQ
Wie erfasse ich die Mindestlohnerklärung der Nachunternehmer?
Digital in der BAUSTELLENCARD: strukturiert, vor Ort, einheitlich – nicht als Papierordner.
Reicht die erfasste Erklärung rechtlich aus?
Erfasst wird, was die Firma erklärt. Ob die Erklärung inhaltlich trägt, prüfen weiterhin Sie beziehungsweise Ihre Rechtsberatung.
Muss die Firma dafür ins Büro?
Nein. Die Erklärung wird direkt auf der Baustelle aufgenommen, DSGVO-konform und ohne Papierumweg.
Unterschied zur Mindestlohnerklärung?
Die Funktionsseite erklärt das Modul. Diese Seite startet beim Aufnehmen beim Nachunternehmer.