Icon Bescheinigungen freigeben

Bescheinigungen
freigeben

Gezielt freigeben, wer welche Unterlage sieht – nicht den gesamten Bestand aller Auftraggeber.

Wie BAUBESCHEINIGUNGEN die Freigabe steuert

BAUBESCHEINIGUNGEN gibt Bescheinigungen gezielt frei: Nachunternehmer stellen Unterlagen nur den Partnern bereit, für die sie bestimmt sind. Auftraggeber sehen die für ihr Projekt relevanten Dokumente. Steuerbar bleibt damit nicht nur, was hochgeladen wird, sondern auch, wer es zu sehen bekommt.

Warum Sichtbarkeit nicht „alle sehen alles“ heißt

Ein Upload ohne Freigabe nützt dem Auftraggeber nichts. Eine Freigabe an alle nützt dem Nachunternehmer nicht. Sichtbarkeit muss steuerbar sein.

Die Funktionsseite erklärt den Upload. Einmal hochladen hat eine eigene Seite. Diese Seite startet bei der Freigabe.

Die Freigabe ist der Schritt nach dem Upload: Die Datei liegt einmal im Portal, freigegeben wird sie pro Partner. Erst damit wird sie für einen Auftraggeber sichtbar – ein Upload ohne Freigabe bleibt beim Nachunternehmer, eine Freigabe an alle wäre für ihn keine Lösung, weil fremde Auftraggeber mit seinem übrigen Bestand nichts zu tun haben.

Praktisch heißt das: Der Nachunternehmer wählt, wer welche Unterlage sieht, und Auftraggeber und Generalunternehmer sehen die Dokumente ihres Projekts samt Status – nicht die Nachweise, die für ein anderes Vorhaben bereitgestellt wurden. Wer freigegeben hat, bleibt im Portal nachvollziehbar, sodass bei Rückfragen nicht rekonstruiert werden muss, wer wem etwas geschickt hat. Für Nach- und Subunternehmer gehört das Freigeben zum kostenfreien Teil der Nutzung.

Im Alltag ist das der Unterschied zwischen einem Portal und einem geteilten Ordner: Ein Verteiler, der einmal zu weit gefasst wurde, bleibt es dauerhaft. Eine Freigabe dagegen benennt den Partner, für den die Unterlage bestimmt ist – und genau dieser Partner sieht sie, samt Status für sein Projekt.

Was die Freigabe tragen muss

  • Gezielt

    Nur die Partner, für die die Unterlage gedacht ist.

  • Nicht der ganze Bestand

    AG und GU sehen ihr Projekt, nicht fremde Auftraggeber.

  • Nach dem Upload

    Dieselbe Datei, gesteuerte Sichtbarkeit.

  • Kostenlos für NU

    Freigeben gehört zum kostenfreien Upload für Nachunternehmer.

  • Nachvollziehbar

    Wer freigegeben hat, bleibt im Portal.

Hochladen, wählen, freigeben

  1. Unterlage liegt

    Einmal im Portal.

  2. Partner wählen

    Für wen gilt die Bereitstellung?

  3. Freigeben

    Dann sieht der Auftraggeber den Stand.

Wer davon profitiert

  • Nachunternehmer

    Steuert, wer die Unterlage sieht.

  • Auftraggeber / GU

    Sieht die für das Projekt relevanten Dokumente.

  • Datenschutz im Alltag

    Kein offener Bestand für fremde Auftraggeber.

Aus der Praxis

Die Freistellung gilt für GU A, nicht für GU B. Die Freigabe trennt das. Niemand schickt aus Versehen den gesamten Ordner an den falschen Verteiler.

Bestandteil von BAUBESCHEINIGUNGEN

Die Freigabe gehört zum Upload. Einmal hochladen hat eine eigene Seite. Wer was sieht, steht auch in den Hub-FAQs.

Sie wollen Sichtbarkeit steuern, nicht den ganzen Bestand teilen? Schreiben Sie uns.

FAQ

Wer sieht welche Bescheinigungen?

Nachunternehmer stellen Unterlagen nur den Partnern bereit, für die sie freigegeben sind. AG und GU sehen die für ihr Projekt relevanten Dokumente.

Sehen andere Auftraggeber meinen Bestand?

Nein. Sichtbarkeit und Freigabe steuern Sie gezielt.

Unterschied zu einmal hochladen?

Hochladen legt die Datei ab. Freigeben entscheidet, wer sie sieht.

Unterschied zum Upload?

Die Funktionsseite erklärt das Modul. Diese Seite startet beim Vorgang Freigabe.

Neugierig?

Schreiben Sie uns